Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltungsbereich

1.1    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlich abweichend vereinbarter Regelungen für alle Personaldienstleistungsverträge zwischen der Proselection Recruitment GmbH, Itterstraße 23, 40589 Düsseldorf (im Folgenden: „Proselection“), und dem jeweiligen Auftraggeber (im Folgenden: „Auftraggeber“, zusammen die „Parteien“).

1.2    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie wirksam einbezogen sind und ihrer Geltung durch Proselection schriftlich zugestimmt wurde.

  1. Anzeigepflicht des Auftraggebers bei Abschluss von Anstellungsverträgen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gegenüber Proselection den Abschluss von Anstellungsverträgen jedweder Art, die mit von Proselection vorgestellten oder vermittelten Bewerbern geschlossen wurden, anzuzeigen. Diese Pflicht gilt auch für etwaige geschäftliche Dienstleistungsverträge wie Handelsvertreterverträge und/oder freie Mitarbeiterverträge.

  1. Aufwendungen und Auslagen

Der Auftraggeber hat ihm entstandene Aufwendungen und Auslagen selbst zu tragen. Dem Bewerber gegenüber zugestandene Erstattungen sind im Verhältnis zu Proselection unwirksam.

  1. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

4.1    Proselection übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für die erfolgreiche Vermittlung eines Bewerbers. Bestehen ggf. behördliche Einstellungshindernisse und/oder -voraussetzungen, etwa bei ausländischen Bewerbern, ist für die Beseitigung der Einstellungshindernisse bzw. für die Herstellung der Einstellungsvoraussetzungen ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

4.2    Proselection haftet nicht für die persönliche und fachliche Eignung, Fertigkeiten, Charaktereigenschaften, Spezifikationen oder Qualifikationen, ggf. Referenzen und Erfahrungen sowie die Qualität und Güte der Arbeitsleistung des Bewerbers. Für die Überprüfung der Bewerberangaben auf den Wahrheitsgehalt sowie die Einschätzung und Beurteilung des Bewerbers ist ausschließlich der Auftraggeber selbst verantwortlich.

4.3    Proselection haftet für Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen sowie bei Arglist und bei der Übernahme einer ausdrücklichen schriftlichen Garantie. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Proselection vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Proselection, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

4.4    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden Proselection nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

  1. Vertraulichkeit

5.1    Sämtliche seitens Proselection übermittelte Informationen zu Bewerberprofilen sowie Bewerberunterlagen gelten als vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln, über sie Stillschweigen zu bewahren und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Proselection Dritten weder weiterzuleiten noch auf sonstige Weise zugänglich zu machen, es sei denn, er ist gesetzlich hierzu verpflichtet und/oder berechtigt. Dritte in diesem Sinne sind natürliche und juristische Personen, die nicht innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers für die Bearbeitung von Personalthemen zuständig sind und keiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die öffentlich zugänglich sind. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

5.2    Der Auftraggeber ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der Vertraulichen Informationen zu treffen und die hinsichtlich der übermittelten Informationen zugangsberechtigten Mitarbeiter auf Vertraulichkeit nach vorliegender Maßgabe zu verpflichten.

  1. Datenschutz

6.1    Proselection verarbeitet personenbezogene Daten der jeweiligen Ansprechpartner des Auftraggebers zur Erfüllung des Auftrags gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe der verarbeiteten Daten des Auftraggebers an Dritte erfolgt nur, soweit dies hierzu erforderlich und/oder gesetzlich verpflichtend ist. Im Übrigen nimmt der Auftraggeber die Grundsätze der Datenverarbeitung von Proselection unter https://proselection.de/datenschutz/ zur Kenntnis.

6.2    Die Parteien stimmen überein, dass im Hinblick auf die personenbezogenen Daten des Bewerbers beide Parteien eigene Verantwortliche i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO sind. Sollte sich diese Einschätzung ändern, verpflichten sich beide Parteien, ggf. erforderliche gesonderte Datenschutzverträge (Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit oder Auftragsverarbeitungsvertrag) zu schließen. Der Auftraggeber haftet uneingeschränkt gegenüber Proselection für alle entstandenen Schäden, die aus der unbefugten Verarbeitung i. S. d. Art. 4 Nr. 2 DSGVO resultieren.

6.3    Ist der Abschluss eines Anstellungsvertrages zwischen dem entsprechenden Bewerber und eines Dritten auf die unbefugte Weitergabe von Informationen durch den Auftraggeber zurückzuführen, hat der Auftraggeber Proselection dieselbe Vergütung zu bezahlen, die dem Auftrag zwischen dem Auftraggeber und Proselection zugrunde lag. In Ermangelung eines Vermittlungsauftrags ist der Auftraggeber zu der Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 40.000,00 verpflichtet. Die vorgenannte Summe stellt den Mindestschaden von Proselection dar; Proselection bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten.

  1. Außerordentliche Kündigung

7.1    Proselection steht das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung zu, wenn der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und/oder der Auftraggeber gegen seine Pflichten zur Vertraulichkeit und Datenschutz gemäß Ziffern 6 und 7 verstößt.

7.2    Im Falle einer fristlosen außerordentlichen Kündigung bleiben weitere Ansprüche von Proselection im Übrigen unberührt.

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltung

8.1    Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von Proselection nur insoweit berechtigt, als die Gegenforderungen des Auftraggebers rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Proselection anerkannt sind.

8.2    Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von Proselection nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  1. Sonstiges

9.1    Nebenabreden, Änderungen und/oder Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform und sind im Übrigen nicht Vertragsgegenstand.

9.2    Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Proselection und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf.